Allgemeine Geschäftsbedingungen I Stand 01.01.2022

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von paap-medien. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen prinzipiell der Schriftform, wenn dies ausdrücklich zuvor und in Schriftform vereinbart wurde. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

paap-medien, nachfolgend und in Kurzform „Agentur“ genannt, erbringt Dienstleistungen aus Print und Medien. Leistungen und Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Agentur.

1. Preise

Im Angebot genannte Preise sind freibleibend und gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebotene Preise gelten als vereinbart, wenn diese schriftlich durch die Agentur bestätigt wurden. Mündliche und fernmündliche Angebote werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.

Die Preise schließen grundsätzlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Vom Auftraggeber veranlasste Proben, Skizzen, Muster, Layouts, Probedrucke usw. werden individuell berechnet.

Zusatzleistungen bedürfen der gegenseitigen Absprache und Bestätigung, gegeben falls der Nachhonorierung.

Alle Preise verstehen sich ausschließlich rein netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe.

2. Urheberrechte

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige Vervielfältigung entstehen können, die Haftung. Die Vorlagen werden in der Form vervielfältigt, wie der Auftraggeber sie anliefert. Änderungen an Dokumentenvorlagen werden ausgeschlossen.

Die Reproduktion sowie alle sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen ohne Kontrolle hinsichtlich der Richtigkeit des Inhalts des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials oder der Vorlagen. Für deren Richtigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Diese Regelung gilt entsprechend bei der Anlieferung von digitalen Dateien zum Zwecke des Druckens und ähnlichem.

Alle zur Erbringung der vereinbarten Leistung hergestellten oder Arbeitsunterlagen, Halbfabrikate, Muster, Zwischenmaterialien oder elektronische Daten (z.B. Dateien) , verbleiben bei der Agentur und sind Eigentum der Agentur.

3. Lieferung/Haftung

Falls Abholung durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen, Materialien und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers und gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche können aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten nicht abgeleitet werden.

Bei Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Auftraggeber als Auftragnehmer, soweit dies nicht anders vereinbart wurde.

Geraten wir als Anbieter in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht.

Versand-, Verpackungs- und Versandnebenkosten werden entsprechend der Preisvereinbarung berechnet.

Soweit wir die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten beziehen, steht unsere Lieferverpflichtung unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Erfolgt diese nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % je Auftrag können nicht beanstandet werden und müssen vom Auftragsgeber angenommen werden. Bei Kleinmengen und/oder individuellen Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 20 % anzuerkennen. Wir berechnen jeweils die tatsächlich gelieferte Menge.

Betriebsstörungen außerhalb unserer Kontrolle, sowohl in unserem Betrieb als auch in fremden Betrieben, von denen die Herstellung abhängig ist, verursacht durch z.B. aktiven oder passiven Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, behördliche Eingriffe oder höhere Gewalt jeder Art, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwaige entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Die Lieferfrist verlängert sich in jedem Fall um die Dauer der Störungen, sofern dies dem Auftraggeber zugemutet werden kann, in jedem Fall aber mindestens 4 Wochen nach Eintritt der Störung

4. Gewährleistung

Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Qualität (z. B. Papierqualität) auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden.

Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird vorrangig von uns kostenlos Ersatz geliefert. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Preises zu verlangen.

Für den Verlust oder die Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Auftragnehmers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Auftragnehmer wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens € 2.000 geleistet. Darüberhinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Auftragnehmer binnen zwei Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie für die Anwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.

Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere sonstige Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

5. Reklamationen

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich erfolgen.

Sie haben als Verbraucher ein 14-tägiges Umtausch und Rückgaberecht. (§355 BGB-Widerrufsrecht)

Hiervon ausgenommen sind bedruckte, beflockte, beklebte oder anderweitig bearbeitete, benutzte oder getragene Artikel.

Sichtbare und offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen und berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Kürzungen von Zahlungen.

Druckfehler gehen, soweit sie nicht von uns verschuldet sind, zu Lasten des Auftraggebers. Bei fernmündlichen erteilten Aufträgen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

Mängel an Teilen der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann in jedem Fall nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz geltend gemacht werden.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Grund für eine Mängelrüge. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Vorlage (z.B. Andruckmuster, Analog oder Digital Proof, o.ä.) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

Mehr- oder Minderlieferungen gemäß Ziffer 4.6. unserer AGB können nicht beanstandet werden.

Bei berechtigten, fristgemäß angezeigten Beanstandungen die Agentur auf jeden Fall zunächst das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

Gewährleistungspflichten werden ausgeschlossen bei:

• nicht fristgerechter Information

• natürlicher Abnutzung und Verschleiß

• unsachgemäßer Behandlung

• vorsätzlicher Schaden Schadenverursachung

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehender Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Auftraggeber gegen den Dritten hat.

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung und Einziehung der Forderungen gegenüber Dritten ermächtigt. Diese Ermächtigung kann vom Auftragnehmer widerrufen werden für den Fall, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Verzug gerät.

Der Auftraggeber darf die Waren an Dritte seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte ist ausgeschlossen.

7. Zahlung

Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die für Rechnungen eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner.

Die Zahlung hat ausschließlich in EURO zu erfolgen. Erfüllung tritt erst an dem Tage ein, an dem wir uneingeschränkt über die Zahlung verfügen können.

Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung erfolgt, berechnen wir für die 2. Mahnung 5,00 € sowie für die 3. Mahnung 10,00 € Mahngebühren. Gleichzeitig erheben wir während der Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Für den Fall des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte und es gelten die Listenpreise.

Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Auftraggeber oder der Rechnungsempfänger zu vertreten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 15,00 je Rechnung erhoben.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder Rechnungsempfängers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.

Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 4 Wochen zulässig, danach gelten sie vollinhaltlich als anerkannt.

Bei außergewöhnlichen Vorleistungen (z.B. erhebliche Papier- und/oder Materialmengen) können wir eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

8. Haftung

Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Verarbeitung elektronischer Daten

Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, dass ein Datenformat bearbeitet werden soll, bei welchem, bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein vom Auftragnehmer bearbeitetes Datenformat, Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet worden sind. Eine Prüfungspflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Auftraggebers direkt an Dritte weiterleitet. Stellt der Auftragnehmer einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichtet er den Auftraggeber. Soll der Mangel beseitigt werden, dann wird dem Auftraggeber die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.

Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Auftraggeber gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu tragen.

Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für den Auftragnehmer verbindlich. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen bzgl. des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen (z. B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten des Auftragnehmers.

Sollen bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei / oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten erforderlich werden, dann trägt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Kosten.

Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit dem Auftragnehmer grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.

Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch den Auftragnehmer, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) beim Auftragnehmer und dem Auftraggeber können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Auftraggeber eine Testausgabe zur Freigabe, sofern dem Auftragnehmer aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hat der Auftraggeber bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Auftraggeber, als korrekturfähiges Zwischenprodukt, ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Auftraggeber dem Auftrag Vorlagen (z. B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Auftraggeber ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z. B. ISDN) außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, übernimmt er dafür keine Gewähr.

Soweit wir dem Auftraggeber den Zugriff auf eine beim Auftragnehmer angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Auftraggeber: den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Auftraggeber in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Anschrift und Daten maschinell speichert und verarbeitet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.

10. Unwirksamkeit

Sind einzelne Bedingungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Eutin in Holstein. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz in Eutin, Kreis Ostholstein oder die Leistung ausführende Zweigniederlassung zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

paap-medien - Uwe Paap

Löhnhorst 33 - 23701 Eutin I Telefon +49 (4521) 84 97 38 I eMail hallo[at]paap-medien.de

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